In Anbetracht des Geständnisses hinsichtlich der Sprayerei vom 27. Januar 2018, des modus operandi (Teamwork mit einem Kollegen) und der – von der Polizei so im Anzeigerapport vom 27. Februar 2018 glaubhaft aufgeführten – innenseitig versprayten Jacke des Beschwerdeführers kann mit einer ausreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass er bereits vorher gesprayt hat und es auch in Zukunft tun wird; beim Sprayen tragen Täter die Innenseite der Jacke oftmals aussen, damit sie später trotz Farbflecken nicht auffallen.