Da es nach der erkennungsdienstlichen Erfassung bereits einen HIT gab, wurde ein nachträgliches Aufgebot für WSA eingeleitet.». Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine DNA-Analyse sind bei der vorliegenden Aktenlage erfüllt. Es besteht kein Anlass, an der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer und des Bundesgerichts zur hier strittigen Frage etwas zu ändern. Bei derartigen Sprayereien – die konkrete Schmiererei ist ziemlich gross, schätzungsweise mehrere Quadratmeter – handelt es sich nicht um Bagatelldelikte.