Gegen die Verfügungen der Staatsanwaltschaft (Vorführung, körperliche Untersuchung) sowie die Durchführung der Anhaltung bzw. den Vollzug des Vorführungsbefehls durch die Walliser und Berner Kantonspolizei reichten der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer 1) und seine Lebenspartnerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) am 13. Dezember 2017 Beschwerde ein. Sie beantragten die Übernahme aller Schäden durch den Kanton Bern, eine Wiedergutmachung und Genugtuungssumme nach richterlichem Ermessen, den Ersatz des verursachten Sachschadens durch die Polizei, die Löschung der Aussagen sowie Löschung aller im Ripol vorhandenen, illegalen Einträ-