Die Kantonspolizei Wallis wurde mit der Durchführung der Anhaltung bzw. dem Vollzug des Vorführungsbefehls beauftragt. Am 5. Dezember 2017 ordnete die Staatsanwaltschaft zudem die körperliche Untersuchung gegenüber dem Beschuldigten an. Gegen die Verfügungen der Staatsanwaltschaft (Vorführung, körperliche Untersuchung) sowie die Durchführung der Anhaltung bzw. den Vollzug des Vorführungsbefehls durch die Walliser und Berner Kantonspolizei reichten der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer 1) und seine Lebenspartnerin (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) am 13. Dezember 2017 Beschwerde ein.