1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Ziff. 2 der Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Wirtschaftsdelikte, vom 15. Februar 2018 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigung für die Beschwerdeführerin, bestimmt auf pauschal CHF 1‘500.00 (inkl. MwSt.), trägt der Kanton Bern.