4 (vgl. OMLIN, in: Basler Kommentar StPO, 2. Aufl., 2014, N. 10. zu Art. 314 StPO). SCHÖDLER hält hierzu Folgendes fest (SCHÖDLER, Dritte im Beschlagnahme- und Einziehungsverfahren, Zürich 2012, S. 140 f.): «Nicht selten werden Verfahren allerdings über längere Zeit sistiert, mitunter Jahre. Eine solche lang dauernde Beschlagnahme von Vermögenswerten Dritter stellt unter Umständen einen Eingriff in die Eigentumsgarantie dar, so dass dem Betroffenen die Verfahrensrechte nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK zustehen.