e StPO, weshalb über die Einziehung beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nicht nur in der Einstellungsverfügung (Art. 320 Abs. 2 StPO), sondern Kraft der gesetzlichen Verweisung auch zwingend im Rahmen einer Sistierung entschieden werden müsse. Zu prüfen ist, ob das von der Staatsanwaltschaft gewählte Vorgehen zulässig ist.