Die Staatsanwaltschaft verfügte daraufhin am 15. Februar 2018 die Sistierung der Untersuchung bezüglich der Sachverhalte, welche die Beschwerdeführerin betreffen, hob die Beschlagnahme der Guthaben auf den Bankkonten der Beschwerdeführerin auf und zog die darauf liegenden Vermögenswerte ein. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern am 26. Februar 2018 Beschwerde ein und stellte folgende Rechtsbegehren: