Mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 beantragte die Beschwerdeführerin erneut, die Sperrung ihrer Konten sei unverzüglich aufzuheben (pag. 02 002 193 der Akten W 2010 120). Die Staatsanwaltschaft verfügte daraufhin am 15. Februar 2018 die Sistierung der Untersuchung bezüglich der Sachverhalte, welche die Beschwerdeführerin betreffen, hob die Beschlagnahme der Guthaben auf den Bankkonten der Beschwerdeführerin auf und zog die darauf liegenden Vermögenswerte ein.