Im Frühling 2011 liess der zuständige Staatsanwaltschaft der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), mehrere Konten der B.________ GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit der Begründung sperren, es liege der Verdacht vor, Vermögenswerte, welche sich auf Konten der Beschwerdeführerin befinden würden, seien durch strafbare Handlungen der Verantwortlichen der E.________, der J.________ und /oder verbundener Gesellschaften erlangt worden.