1. Gegen die Verantwortlichen der E.________, F.________, G.________, H.________, I.________ (alles juristische Personen) und weitere wurde am 13. Oktober 2010 ein Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs eröffnet und am 25. Mai 2012 auf Geldwäscherei ausgedehnt. Der bis heute unbekannten Täterschaft wird konkret vorgeworfen, ab 2008 in mehreren Kantonen eine grosse Anzahl Geschädigter durch arglistige Täuschung zur Unterzeichnung von Aufträgen für Branchenregistereinträge veranlasst zu haben.