Beschwerde gegen die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 15. Februar 2018 (W 10 120) Regeste: Art. 314 Abs. 5, Art. 376 ff. StPO; Einziehung von Gegenständen und Vermögenswerten bei Verfahrenssistierung Es ist nicht zulässig, beschlagnahmte Gegenstände und Vermögenswerte in der Sistierungsverfügung einzuziehen. Eine akzessorische Einziehung fällt trotz des Generalsverweises in Art.