Zu berücksichtigen sind alle objektiven Umstände des Einzelfalles, namentlich das mit dem Vertragsschluss eingegangene finanzielle Risiko. Wird etwa einem stark verschuldeten Geschäftsmann Kredit gewährt, soll nach abzulehnender Auffassung selbst ein ungewöhnlich hoher Darlehenszinssatz noch «marktgerecht» und damit noch nicht wucherisch sein, auch wenn sich der Betroffene in einer Zwangslage befindet und zivilrechtlich Sitten- bzw. Rechtswidrigkeit zu bejahen ist […]. Das wurde