Massgebend für die Beurteilung des Verhältnisses zwischen Preis und Leistung ist i.d.R. der reale Markt- bzw. Verkehrswert, wie er sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ergibt […]. Zu berücksichtigen sind alle objektiven Umstände des Einzelfalles, namentlich das mit dem Vertragsschluss eingegangene finanzielle Risiko.