Dies wurde so ausdrücklich im Finanzsanierungsvertrag vereinbart. Die Aufgabe der Beschuldigten ist respektive wäre es, mit den Gläubigern des Beschwerdeführers Kontakt aufzunehmen, mit diesen Ratenzahlungen und gegebenenfalls einen Forderungsverzicht auszuhandeln und basierend darauf einen für den Beschwerdeführer verbindlichen Zahlungsplan zu erstellen. Im Gegenzug erklärte sich der Beschwerdeführer bereit, der Beschuldigten während der Laufzeit von 54 Monaten eine monatliche Verwaltungsgebühr in der Höhe von CHF 33.15 und eine zweimalige Bearbeitungsgebühr von CHF 220.85 zu bezahlen.