3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, Staatsanwältin G.________ (mit den Akten) Bern, 28. Februar 2018 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: Oberrichter Stucki Die Gerichtsschreiberin: