1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen B.________ und A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Betrugs, evtl. arglistiger Vermögensschädigung. Am 25. Oktober 2017 wies die Staatsanwaltschaft den Beweisantrag des Beschwerdeführers um Einvernahme der Herren C.________ und D.________ ab. Der Antrag um Akteneinsicht wurde insofern gutgeheissen, als dem Beschwerdeführer Gelegenheit gewährt wurde, die Akten vor Ort anzusehen.