Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 1. Februar 2018 persönlich bei der Staatsanwaltschaft «Einsprache». Nachdem die Staatsanwaltschaft bei Rechtsanwältin D.________ nachgefragt hatte, ob die Eingabe des Beschwerdeführers als Beschwerde gegen die Verfügung vom 22. Januar 2018 zu verstehen sei und dies bejaht wurde, leitete die Staatsanwaltschaft die Eingabe am 20. Februar 2018 zuständigkeitshalber der Beschwerdekammer in Strafsachen weiter.