1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Kantonspolizisten A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Hausfriedensbruch z.N. des Straf- und Zivilklägers C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer). Am 6. November 2017 teilte sie den Parteien mit, dass beabsichtigt werde, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten einzustellen. Den Parteien wurde Frist gesetzt, um weitere Beweisanträge zu stellen.