6 12. Nach dem Gesagten sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Beschlagnahme des BMW 335i xDrive AG.________ derzeit erfüllt. Die Beschlagnahme erweist sich als rechtens. Die hiergegen erhobene Beschwerde ist abzuweisen. 13. Bei diesem Ausgang des Verfahrens trägt der unterliegende Beschwerdeführer die Verfahrenskosten (Art. 428 Abs. 1 StPO). Sie werden bestimmt auf CHF 1‘200.00.