5 machung mit dem Beschuldigten Eigentümer des Fahrzeugs geworden. Zunächst scheint es äusserst unwahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer ein Auto, welches für ihn gekauft wird, vorab niemals begutachtet. Daran ändert auch nichts, dass der Beschuldigte gemäss Angaben des Beschwerdeführers von Spezialkonditionen profitieren konnte und der Kaufprozess deswegen über ihn gelaufen sei. Zumindest eine Besichtigung des Wagens und eine Absprache über die wichtigsten Vertragsbestandteile (Preis, Modell, Zustand des Fahrzeugs etc.) wären zu erwarten gewesen.