9. Nachdem ihm die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht worden war, begründete der Beschuldigte die Nichtübergabe der beiden Fahrzeugschlüssel damit, dass er eine Ferienreise geplant und hierfür das Auto benötigt habe. Diese Ausführungen bestätigte der Beschwerdeführer in seiner Replik, dies wiederum, nachdem ihm von den Eingaben der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten Kenntnis gegeben worden war.