Gegen diese Verfügung erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 19. Februar 2018 bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern Beschwerde und verlangte die sofortige Aufhebung der Beschlagnahme. Gestützt darauf wurde von der Verfahrensleitung am 26. Februar 2018 ein Beschwerdeverfahren eröffnet. Am 14. März 2018 reichte Staatsanwältin I.________ eine von der Generalstaatsanwaltschaft delegierte Stellungnahme ein und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.