Aktenkundig erhielt der Gesuchsteller mit Verfügung vom 26. Oktober 2017 Kenntnis über die Zusammensetzung des Spruchkörpers des ihn betreffenden Verfahrens PEN 17 710 (pag. 1375). Das im abgekürzten Verfahren ergangene Urteil vom 30. November 2017 gegen F.________ wurde am 4. Dezember 2017 von der Staatsanwaltschaft ins Verfahren PEN 17 710 eingebracht (pag. 1391). Dem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 4. Dezember 2017 kann entnommen werden, dass der Gesuchsteller mit einer Kopie (inkl. Beilage) bedient worden ist. Die Gesuchsgegnerin 1 erkannte das Urteil vom 30. November 2017 gegen F._____