Zunächst ist anzumerken, dass der körperliche Eingriff an sich geringfügig und kaum mit Schmerzen verbunden ist. Viel mehr ins Gewicht fallen die Auswirkungen, welche das Testergebnis unter Umständen auf das Leben des Beschwerdeführers haben könnte. Die zwangsweise Anordnung eines HIV-Tests tangiert die persönliche Selbstbestimmungsfreiheit und die körperliche Integrität erheblich und darf daher nicht leichtfertig erfolgen. Auf der anderen Seite besteht ein grosses Interesse daran, im Falle einer fahrlässigen oder (eventual-) vorsätzlichen Ansteckung den Überträger zu ermitteln.