Eine besondere Dringlichkeit besteht aber nicht. Bei den heute gängigen Testmethoden ist es möglich, die Virengruppierung einer infizierten Person genau zu bestimmen. Vergleicht man die Virengruppen von verschiedenen HIV-Trägern, lässt sich die Quelle der Übertragung genau identifizieren. Zur Ermittlung, ob der Beschuldigte im vorliegenden Fall das Virus auf den Privatkläger und allenfalls auch auf den Beschwerdeführer übertragen hat, kann der Test also auch erst einige Monate nach dem fraglichen Vorfall durchgeführt werden. Dass die Staatsanwaltschaft den Betroffenen zuerst eine Frist von drei Wochen angesetzt hat, um einen Termin mit