Zur Sache befragt, erklärte C.________, er habe seinen letzten HIV-Test Ende 2016 gemacht und werde dies demnächst wiederholen. Er willigte ein, den Strafverfolgungsbehörden die Ergebnisse zur Verfügung zu stellen, sofern dies nötig sein sollte. Wenn es nicht verlangt werde, würde er aber lieber darauf verzichten und sich wie bisher anonym testen lassen (EV vom 12. Oktober 2017, S. 8 Z. 329 ff.). Nachdem er von der Staatsanwaltschaft mehrmals aufgefordert worden war, die Ergebnisse einzureichen, teilte sein Anwalt am 8. Januar 2018 mit, dass C.________ von seinem Recht als Auskunftsperson Gebrauch mache, am Verfahren nicht mitzuwirken.