BSG 162.11]). Der Beschwerdeführer ist insoweit zur Beschwerdeführung legitimiert, als er durch die Einstellungsverfügung beschwert ist, also betreffend die Auferlegung von Verfahrenskosten und den Umstand, dass er B.________ einen Betrag von CHF 3‘250.00 schuldet. Es stellt sich jedoch die Frage, ob eine Vereinbarung widerrufen werden kann und wie ein Widerruf im Rahmen einer Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss zu behandeln ist.