Als Vollmachtgeberin ist die Beschwerdeführerin 1 aufgeführt. Mit dieser Vollmacht wird der Beschuldigte von ihr mit der Besorgung des folgenden Rechtsgeschäftes beauftragt: Durchführung Universalversammlung der D.________ AG, Kapitalerhöhung von CHF 100‘000.00 um CHF 2‘900‘000.00 auf CHF 3‘000‘000.00, mittels Umwandlung des Gesellschaftsdarlehens der Alleinaktionärin, Zeichnung der 290 neuen Aktien etc. 5.7 Mit Blick auf diese Vollmacht lässt sich eine Befugnis des Beschuldigten, im Namen des Beschwerdeführers 3 eine Verpfändungsvereinbarung zu unterschreiben, nicht begründen.