___ mit einer Kopie der Verpfändungsvereinbarung bedient wurde (pag. 04 002 427 ff., Ordner 4). Es ist unwahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer 3 nie mit dem Inhalt konfrontiert worden sein soll. Am 27. Juni 2016 bat die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten einen Nachweis einzureichen, dass der Beschwerdeführer 3 mit Hilfe des Verpfändungsvertrages in Russland schon Anzeigen eingereicht habe (pag. 14 002 085, Ordner 6). Der Beschuldigte reichte zwei Einstellungsverfügungen vom 28. Mai 2012 und vom 28. Juni 2012, die Strafanzeige des Beschwerdeführers 3 vom 5. März 2012 sowie die Vorladung von H._____