Zusammen mit dem inzwischen verstorbenen H.________ habe er die Verpfändungserklärung mitproduziert (vgl. Anzeige vom 23. Dezember 2011 bzw. 27. Februar 2012 sowie Eingabe des Beschwerdeführers vom 20. September 2012). Der Beschuldigte habe sich in diesem Zusammenhang der versuchten Erpressung, evtl. versuchten Nötigung, unrechtmässigen Aneignung sowie Urkundenfälschung schuldig gemacht. 3.3 Der Beschuldigte macht geltend, der Beschwerdeführer 3 habe Schulden bei H.________ gehabt und habe ihn (den Beschuldigten) in diesem Zusammenhang beauftragt mit H.________ zu verhandeln.