Der Beschuldigte wurde im Dezember 2010 von seinem Amt als CEO entfernt. Er amtete als Verwaltungsratspräsident weiter und sollte insbesondere die Entwicklung des Geschäfts in Russland fördern. Ende Dezember 2010 wurde dem Beschuldigten die Einzelunterschrift für die Beschwerdeführerin 2 entzogen und durch eine Kollektivzeichnungsberechtigung ersetzt. Anfang Januar 2011 erfolgte dasselbe in Bezug auf die K.________ AG. Am 11. August 2011 trat der Beschuldigte als Verwaltungsratspräsident der Beschwerdeführerin 2 und der K.________ AG zurück und wurde freigestellt (vgl. konsolidierte Anzeige vom 27. Februar 2012, pag.