__ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren betraut. Sie beantragte in ihrer Stellungnahme vom 2. März 2018 die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Auch der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________, beantragte in seiner Stellungnahme vom 9. März 2018 die Abweisung der Beschwerde. Innert Frist gelangten keine Repliken ein.