dass sein Mandant, H.________, zwischenzeitlich verstorben sei, worauf die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen H.________ von demjenigen des Beschuldigten abtrennte (pag. 01 001 010 f., Ordner 1). Das Verfahren gegen den Beschuldigten nahm sie am 12. Oktober 2015 wieder an die Hand (pag. 01 001 016 f., Ordner 1). 1.3 Am 26. Januar 2016 stellte die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren gegen den Beschuldigten ein (pag. 16 004 001 ff., Ordner 7).