Eine vom Straf- und Zivilkläger 3 dagegen erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer am 31. Mai 2013 gut (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 12 283). Die aufgrund der Anzeige der Straf- und Zivilklägerinnen 1+2 zu diesem Zeitpunkt bereits hängige Untersuchung gegen den Beschuldigten wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung, unlauterem Wettbewerb, Sachentziehung und evtl. unrechtmässiger Aneignung (vgl. pag. 01 001 001, Ordner 1), wurde am 21. November 2013 wegen versuchter Erpressung, evtl. versuchter Nötigung und Urkundenfälschung (Verpfändungsvereinbarung) ausgedehnt (pag.