1. 1.1 Am 6. Juni 2012 nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen versuchter Erpressung, evtl. versuchter Nötigung nicht an die Hand. Eine vom Straf- und Zivilkläger 3 dagegen erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer am 31. Mai 2013 gut (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 12 283).