4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Das Gesuch des Beschwerdeführers um Wiederherstellung der Beschwerdefrist wird abgewiesen. 2. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 3. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.