Der Beschwerdeführer stellt sinngemäss ein Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist. Er macht geltend, er habe sich zum Zeitpunkt des Zustellversuchs der angefochtenen Verfügung mit eingeschriebener Sendung in den Ferien in einem «einheimischen Kurort» befunden. Bei der gewöhnlichen Zustellung mittels A- Post sei er bereits aus seinen «idyllischen Flitterwochen» zurückgekehrt gewesen. Es bleibe ihm daher eine «verkürzte Frist, um gegen die Verfügung Stellung zu beziehen». Allenfalls würde er auch eine «Neuauflage mit Frau B.________ beantragen». 2.5 Gemäss Art.