Mit Vorladung vom 8. Oktober 2018 wurde die Beschwerdeführerin zur Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) vorgeladen. Der auf den 18. Dezember 2018 angesetzten Hauptverhandlung blieb die Beschwerdeführerin fern, woraufhin durch die zuständige Gerichtspräsidentin gleichentags verfügt wurde, dass der Strafbefehl infolge Rückzugs der Einsprache in Rechtskraft erwachsen sei. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 25. Dezember 2018 Beschwerde und beantragte sinngemäss, die Verfügung vom 18. Dezember 2018 sei aufzuheben und die Hauptverhandlung sei neu anzusetzen.