Am 20. November 2017 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) einen Strafbefehl, mit dem der Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz durch Verheimlichung von CHF 18‘048.00 schuldig gesprochen und zu einer Busse von CHF 1‘800.00 verurteilt wurde. Am 27. November 2017 zeigte der Anwalt des Beschwerdeführers an, dass er mit dessen Interessenwahrung beauftragt worden sei, erhob Einsprache und ersuchte um Beiordnung als amtlicher Anwalt.