1. Am 19. September 2017 reichte der Sozialdienst der Einwohnergemeinde D.________ gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) Strafanzeige ein. Es wird ihm vorgeworfen, zu hohe Sozialhilfeleistungen bezogen zu haben, weil er nicht alle Erwerbseinkommen deklariert habe. Am 20. November 2017 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) einen Strafbefehl, mit dem der Beschwerdeführer wegen Widerhandlung gegen das Sozialhilfegesetz durch Verheimlichung von CHF 18‘048.00 schuldig gesprochen und zu einer Busse von CHF 1‘800.00 verurteilt wurde.