Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, dass die teilweise Beschlagnahme der Pensionskassenrente seine Wirtschaftsfreiheit verletze, weil er dadurch die Startinvestitionen in das G.________ Projekt nicht vornehmen könne, ist seine Rüge unbegründet. 12.5 Der durch die teilweise Beschlagnahme der Pensionskassenrente begangene Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit erweist sich damit als verhältnismässig.