Somit hat die Staatsanwaltschaft von der Pensionskassenrente vom Beschwerdeführer einen kleineren Anteil beschlagnahmt, als dies die betreibungsrechtliche Existenzminimumsberechnung erlaubt hätte. Im Rahmen der betreibungsrechtlichen Existenzminimumsberechnung ist insbesondere auch kein Zuschlag für Startinvestitionen in ein neu zu gründendes Unternehmen vorgesehen. Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, dass die teilweise Beschlagnahme der Pensionskassenrente seine Wirtschaftsfreiheit verletze, weil er dadurch die Startinvestitionen in das G.________ Projekt nicht vornehmen könne, ist seine Rüge unbegründet.