12. 12.1 Schliesslich rügt der Beschwerdeführer, dass die Beschlagnahme der Pensionskassenrente seine Eigentumsgarantie und seine Wirtschaftsfreiheit tangiere und nicht verhältnismässig sei. 12.2 Durch die Beschlagnahme von Vermögenswerten wird die von der BV geschützte Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) und unter Umständen auch die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) verletzt. Daher muss die Ersatzforderungsbeschlagnahme verhältnismässig sein (Art. 36 Abs. 3 BV). Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist ein Grundrechtseingriff dann verhältnismässig i.S. von Art.