Mit der Verfügung vom 29. Juni 2018 wurde lediglich das Pensionskassenguthaben/Alterskapital beschlagnahmt. Betreffend die Pensionskassenrente wurde festgehalten, dass diese weiterhin an den Beschwerdeführer ausbezahlt werden dürfe. Bei der Beschlagnahme der Pensionskassenrente handelt es sich damit um eine Abänderung der Verfügung vom 29. Juni 2018, wofür ein neuer Be-