Damit sei dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau ein erweitertes Existenzminimum belassen worden. Der beschlagnahmte Anteil der monatlichen Pensionskassenrente werde zur Bezahlung der fälligen Hypothekarzinsen der Liegenschaft in D.________ (Ortschaft) verwendet. Dementsprechend diene die Massnahme also dem Werterhalt der Liegenschaft.