Der Beschwerdeführer habe bislang jedoch keine Forderungen der Bank aus dem ihm zur freien Verfügung überlassenen regelmässigen Renteneinkommen bezahlt. Er stelle sich auf den Standpunkt, seine Einkünfte seien nicht ausreichend, um den Forderungen der Bank nachzukommen. Um dem weiteren Auflaufen fälliger Zinsforderungen der Bank zu begegnen, sei es notwendig, den monatlichen Überschuss des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau per Verfügung festzusetzen und den entsprechenden Betrag zur Bezahlung dieser Forderungen zurückzubehalten und zu verwenden.