3. Die Staatsanwaltschaft begründet die angefochtene Verfügung damit, dass sie dem Beschwerdeführer bislang seine monatlichen Renten zur freien Verfügung überlassen habe, damit dieser insbesondere seine laufenden Verpflichtungen gegenüber der BEKB aus der Immobilienfinanzierung Nr. .________ selbständig begleiche.