1.3 Mit Schreiben vom 20. Dezember 2018 wies die Staatsanwaltschaft die Pensionskasse an, die Altersrente des Beschwerdeführers ab sofort auf ein gesperrtes Konto bei der BEKB zu überweisen. Am gleichen Tag forderte die Staatsanwaltschaft die BEKB auf, mittels Dauerauftrag dem Beschwerdeführer monatlich einen Betrag von CHF 5‘388.00 ab diesem gesperrten Konto zu überweisen. Der auf dem gesperrten Konto verbleibende Betrag sei dafür vorgesehen, die laufenden Verpflichtungen des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau gegenüber der BEKB, in erster