2. Dieser Betrag wird durch die Staatsanwaltschaft von der Pensionskassenrente, die A.________ monatlich ausbezahlt wird, ab sofort monatlich in Abzug gebracht und zur Bezahlung der fälligen Forderungen der Berner Kantonalbank AG, insbesondere aus der Immobilienfinanzierung Nr. .________ sowie der Investitionsfinanzierung Nr. .________, verwendet. 3. Das konkrete Vorgehen gegenüber Pensionskasse ASGA und Berner Kantonalbank AG wird mit separaten Verfügungen geregelt. 4. (Eröffnungsformel)